Das Urteil gegen den früheren Bankvorstand der VR-Bank Emtmannsberg im Kreis Bayreuth ist rechtskräftig. Wie das Landgericht Hof mitteilt, hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hof vom 17. Mai vergangenen Jahres abgelehnt.
Der Angeklagte war wegen Untreue in 31 Fällen, Urkundenfälschung und unrichtiger Darstellung eines Jahresabschlusses zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hatte einen wirtschaftlichen Schaden von über zwei Millionen Euro verursacht. Erhebliche Teile des Geldes hat er sich und ihm nahestehenden Personen zukommen lassen. Die Revision blieb erfolglos, der frühere Bankvorstand muss seine Strafe absitzen.