Innerhalb weniger Tage ist es auf der A9 in der Region zu zwei schwereren Unfällen gekommen. Zweimal hatten die Einsatzkräfte dabei Probleme, durch die Rettungsgasse zu kommen, weil viele Fahrzeuge nicht richtig eingeordnet waren. Florian Fraunholz vom ADAC Nordbayern erklärt: Eine Rettungsgasse muss nicht erst bei Stau gebildet werden – sondern auch dann schon, wenn der Verkehr auf der Autobahn ins Stocken gerät oder auf Schrittgeschwindigkeit runterbremst:
Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, weicht immer nach links aus, wer auf den übrigen Fahrstreifen unterwegs ist, der fährt nach rechts. Wird keine Rettungsgasse gebildet oder diese missbräuchlich genutzt, gehen wertvolle Minuten verloren, bis Notarzt und Feuerwehr zur Unfallstelle kommen können. Im Ernstfall kann dies bei manchen Unfallsituationen über Leben und Tod einer beteiligten Person entscheiden.
Der Standstreifen muss grundsätzlich frei bleiben – außer, es geht aus Platzgründen nicht anders oder die Polizei fordert dazu auf. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen, so Florian Fraunholz.