Innerhalb weniger Tage hat es auf der A9 hier in der Region zwei schwere Verkehrsunfälle gegeben. Zweimal hatten die Einsatzkräfte Probleme, durch die Rettungsgasse zu kommen, weil viele Fahrzeuge nicht richtig eingeordnet waren. Florian Fraunholz vom ADAC Nordbayern erklärt: Eine Rettungsgasse muss nicht erst bei Stau gebildet werden – sondern schon dann, wenn der Verkehr auf der Autobahn ins Stocken gerät oder oder nur noch Schrittgeschwindigkeit hat.
Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, weicht immer nach links aus, wer auf dem übrigen Fahrstreifen unterwegs ist, der fährt nach rechts. Wird keine Rettungsgasse gebildet oder diese missbräuchlich genutzt, gehen wertvolle Minuten verloren, bis Notarzt und Feuerwehr zur Unfallstelle kommen können. Im Ernstfall kann dies bei manchen Unfallsituationen über Leben und Tod einer beteiligten Person entscheiden.
Der Standstreifen muss grundsätzlich frei bleiben, außer, es geht aus Platzgründen nicht anders oder die Polizei fordert dazu auf, ihn zu befahren. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
red