Wer mit Bus und Bahn zur Schule fährt, bekommt das Ticket ab der elften Klasse nicht mehr automatisch bezahlt. Eltern und Schüler müssen in Vorleistung gehen, bekommen das Geld aber zurück. Die Landratsämter Hof und Wunsiedel erinnern jetzt an die Frist für die Fahrtkostenerstattung. Bis zum 31. Oktober müsst ihr eure Anträge für das vergangene Schuljahr 2024/25 gestellt haben – sonst gibt es das Geld für die Tickets nicht zurück. Die Adresse für Schüler aus dem Landkreis Hof ist das Landratsamt – die für Schüler aus Hof, die Stadtverwaltung. Im Landkreis Wunsiedel ist ebenfalls das Landratsamt zuständig. Ihr könnt euch übrigens auch die Fahrtkosten für euer Auto erstatten lassen, wenn ihr damit zur Schule kommt.
Das betrifft Schüler, die ein Gymnasium oder eine Berufsfachschule, eine Wirtschaftsschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule ab der Jahrgangsstufe 11 besuchen oder die in Teilzeit an einer Berufsschule unterrichtet werden.
Bitte beachten: Bei der Abrechnung der Fahrtkosten können nur die Kosten für die günstigsten Verkehrsmittel unter Beachtung von z. B. Deutschlandticket sowie 365 €-Ticket ab 01.01.2024 berücksichtigt werden.
Den Antrag auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel finden Sie auf der Homepage des Landkreises Hof unter https://www.landkreis-hof.de/fahrtkostenerstattung2025/
Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge weist darauf hin, dass die Anträge auf Schulwegkostenfreiheit für das vergangene Schuljahr 2024/2025 bis spätestens 31. Oktober 2025 eingereicht werden müssen.
Hierunter fallen:
• der Antrag auf Anerkennung des Einsatzes des privaten Kraftfahrzeuges (grünes Formular)
• die Kostenabrechnung für die notwendigen Fahrtkosten bei Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges (gelber Antrag)
und
• der Antrag auf Erstattung der Fahrkosten auf dem Schulweg mit dem öffentlichen Verkehrsmittel (oranger Bogen).