Mit den Feiertagen rund um Ostern gelten die üblichen Regeln. Schon am heutigen Gründonnerstag und am Karsamstag sind keine öffentlichen Tanzveranstaltungen oder andere Veranstaltungen erlaubt, die dem ernsten Charakter dieser Tage nicht entsprechen. Dazu gehört, dass auch Spielhallen geschlossen bleiben. Das sog. Tanzverbot gilt auch für den stillen Feiertag morgen, also den Karfreitag. Dann sind außerdem auch Sportveranstaltungen und jede Art von „musikalischer Darbietung“ in Gastwirtschaften verboten. Am Ostersonntag und Ostermontag gelten nur die üblichen Feiertagsregeln: kein störender Lärm in der Nähe von Kirchen, keine Treibjagden, keine Unterhaltungsveranstaltungen. Erlaubt sind aber Veranstaltungen in den Bereichen Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Sport– wenn sie keinen Gottesdienst stören.