Mit Blick auf die Osterfeiertage erinnert das Landratsamt Bamberg an die sogenannten „Stillen Tage“. Dazu zählen in diesem Jahr der Gründonnerstag am 2. April sowie Karfreitag und Karsamstag am 3. und 4. April. In diesen Zeiträumen gelten besondere Vorschriften. Am Gründonnerstag sind öffentliche Veranstaltungen nur eingeschränkt erlaubt – und zwar zwischen 2 Uhr nachts und Mitternacht nur dann, wenn sie dem ernsten Charakter des Tages entsprechen. Noch strenger ist es an Karfreitag und Karsamstag: Hier gelten die Regeln den ganzen Tag über. Tanzveranstaltungen – auch in Discotheken – sind komplett verboten. Auch andere Events müssen entsprechend angepasst oder rechtzeitig beendet werden. Zusätzlich bleiben Spielhallen geschlossen. Am Karfreitag sind außerdem Sportveranstaltungen und Live-Musik in Gaststätten untersagt.