Der Fall um eine gehisste Reichsfahne und eine Zivilklage gegen Bürgermeister Pöhnlein ist noch nicht abgeschlossen. Zwar hatte das Landgericht Coburg die Klage gegen den Rathauschef abgewiesen. Wie die Neue Presse berichtet, hat der Kläger aber Berufung eingelegt, und nun muss sich das Oberlandesgericht Bamberg damit befassen.
Geklagt hatte ein Nordhalbener, der eine Reichsfahne auf seinem Grundstück gehisst hatte und vom Bürgermeister aufgefordert worden war, sie wieder zu entfernen. Der Mann macht nicht die Flagge, sondern Pöhnlein dafür verantwortlich, dass er in der Öffentlichkeit u.a. als Reichsbürger bezeichnet wurde. Deshalb die Klage auf Unterlassung und Widerruf. Bevor entschieden wird, wie es weitergeht, muss die Berufung allerdings noch begründet werden.