Die Stadt Kulmbach hat Verhaltensempfehlungen zur Rattenbekämpfung rausgegeben. Hintergrund ist der Rattenbefall im Woolworth in der Kulmbacher Innenstadt, aber auch Rattensichtungen aus den letzten Wochen, die Kulmbacher dem Ordnungsamt gemeldet haben. Die Stadt bittet jeden Anwohner darum, mitzuhelfen, um die Population einzudämmen. Dazu gehört es beispielsweise, keine Essensreste in die Toilette oder Abflüsse zu werfen. Das lockt die Nager über die Kanalisation an. Außerdem ist die Bitte, Mülltonnen fest verschlossen zu halten und Gelbe Säcke erst kurz vor der Abholung an den Straßenrand zu stellen. Die Stadt weist darauf hin, dass auch Vogelfutter Ratten anlockt und rät dazu, immer nur kleine Mengen auszulegen. Außerdem: wer Ratten in der Stadt bemerkt, soll sich bitte beim Ordnungsamt melden. Sollten die Ratten aus der Kanalisation kommen, dann bei den Stadtwerken. Stadt und Stadtwerke achten penibel darauf, die Kanalisation frei von Schädlingen zu halten, heißt es. Bei dem Fall in der Langgasse sei klar, dass die Ratten nicht aus der Kanalisation kommen.
Verhaltensempfehlung
Ratten können nicht nur eine Belästigung darstellen, sondern auch gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Deshalb ist es wichtig, dass auch Eigentümer und Bewohner ihren Beitrag leisten, um das Auftreten von Ratten zu minimieren:
Vogelfutter lockt Ratten an
Auch die Futterstelle im eigenen Garten, auf der Terrasse/Balkon oder im Hinterhof lockt nicht nur eine Vielzahl heimischer Vögel an, sondern kann auch für unerwünschte Gäste sorgen. Denn der falsche Standort und die falsche Fütterung ziehen auch Mäuse und Ratten an. Dies lässt sich vermeiden, wenn heruntergefallenes Futter unter dem Futterhäuschen täglich beseitigt wird. Futter, das nachts auf dem Boden liegt, ist ein Einfallstor für Mäuse und Ratten. Auf keinen Fall sollte Vogelfutter daher direkt auf die Erde, den Rasen oder in Beete gestreut werden. Auch sollte die Futterstelle bzw. Vogelhäuschen nicht in der Nähe von Hecken und Büschen stehen oder hängen, da dies von den Ratten als Versteck und Sichtschutz sowie Kletterhilfe dient.
Es ist ratsam, Futter immer in kleinen Mengen auszulegen und bei Bedarf nachzufüllen. Richtig bemessen ist die Futtermenge, wenn bis zur Dämmerung alles Futter von den Vögeln aufgebraucht wurde. Sollten sich an der Futterstelle Ratten eingefunden haben, muss die Fütterung eingestellt werden.
Auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Grünanlagen darf keine Fütterung von Vögeln oder Wildtieren erfolgen. Sollten Futterstellen festgestellt werden, werden diese aus den genannten Gründen durch den städtischen Bauhof entfernt.
Verantwortlichkeiten im öffentlichen und privaten Bereich
Die Stadtverwaltung ist für die Schädlingsbekämpfung im öffentlichen Bereich zuständig. Auf Privatgrundstücken muss dagegen der Grundstückseigentümer oder Mieter selbst Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen gegen Ratten vornehmen. Gegebenenfalls muss auf eigene Kosten professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden.
Meldung an das Ordnungsamt
Ratten gelten laut Infektionsschutzgesetz als Gesundheitsschädlinge und sind in Deutschland meldepflichtig. Sie können durch ihre Ausscheidungen Krankheiten auf den Menschen übertragen. Daher ist es wichtig, die oben genannten Verhaltensweisen zu berücksichtigen und im Falle einer Rattensichtung das Ordnungsamt zu informieren. Sollten die Ratten aus dem Kanal kommen, teilen Sie dies bitte den Stadtwerken Kulmbach mit.
Abschließend:
Die Stadt und die Stadtwerke Kulmbach achten penibel darauf, die Kanalisation frei von Schädlingen zu halten. Monatlich werden daher an über 100 Stellen im ganzen Stadtgebiet Rattenköder in der Kanalisation aufgehängt, um einer Ausbreitung von Ratten entgegenzuwirken.
Auch im aktuellen Fall in einem Anwesen in der Langgasse konnte sichergestellt werden, dass die Ratten nicht aus der Kanalisation stammen. Im Umfeld des genannten Bereichs ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten, um eine mögliche Ausbreitung der Ratten zu vermeiden.