Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 40 Jahre alten Helferin des Technischen Hilfswerks in Coburg hat die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes und lebenslange Haft gefordert. Zudem solle die besondere Schwere der Schuld des 38 Jahre alten Angeklagten festgestellt werden.
Die Verteidigung forderte eine Verurteilung wegen Totschlags und sieht eine Verurteilung zu 10 Jahren und 8 Monaten Haft für ausreichend an. Der Angeklagte bat in seinem letzten Wort um Entschuldigung, er bereue das Geschehene, wie das Gericht mitteilte. Ein Urteil wird gegen Mittag erwartet.
Die Plädoyers wurden im Schwurgerichtssaal des Coburger Landgerichts unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Dies sieht das Gesetz vor, wenn die Plädoyers besonders grausame oder obszöne Details enthalten oder die Würde des Opfers in Gefahr geriete.
Der Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn am ersten von insgesamt fünf Verhandlungstagen eingeräumt, die Frau mit einem Kabel erdrosselt und sich anschließend an der Leiche sexuell vergangen zu haben.