Im Astrazeneca-Prozess vor dem Oberlandesgericht in Bamberg soll am 8. Dezember ein Urteil verkündet werden. Das hat ein Gerichtssprecher gestern bekannt gegeben.
Eine junge Frau aus Hof klagt gegen den Impfstoffhersteller auf einige Hunderttausend Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Dass die Frau durch die Impfung mit dem Vakzin von Astrazeneca eine Darmvenenthrombose und damit schwere gesundheitliche Schäden davon getragen hat, steht fest. In dem Verfahren in zweiter Instanz geht es um die Frage, ob Impfstoffhersteller Astrazeneca zu Recht in den Fachinformationen nicht vor dieser Art der Impfnebenwirkungen gewarnt hat.
Diese Woche hat ein Gutachter eingestanden, dass diese Nebenwirkungen vereinzelt bekannt waren.
Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau in erster Instanz als unbegründet abgewiesen.