Mann löst größeren Polizeieinsatz aus
SCHEßLITZ, LKR. BAMBERG. Nach einem Streit zwischen einem Ehepaar in einem Wohnhaus im Scheßlitzer Ortsteil Stübig kam es am Donnerstag zu einem größeren Polizeieinsatz. Gegen 10 Uhr meldete eine Frau über den Notruf, dass sich ihr 67-jähriger Mann alleine im gemeinsamen Haus befindet und es zuvor zu einem Streit kam. Zudem gab die Frau einen Hinweis auf eine mögliche Schusswaffe im Wohnhaus.
Mehrere Streifenwagen rückten daraufhin zum Einsatzort aus und sperrten den Bereich um das Wohnhaus ab. Zudem kamen Einsatzkräfte aus Mittelfranken hinzu. Die Polizeikräfte nahmen Kontakt zu dem Mann auf und dieser verließ daraufhin freiwillig gegen 15 Uhr das Wohnhaus. Er war unbewaffnet. Es wurde niemand verletzt.
Die Polizisten brachten den Mann anschließend in ein psychiatrisches Krankenhaus. Für die Dauer des Einsatzes musste die Ortsdurchfahrt Stübig für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Zu keinem Zeitpunkt bestand eine Gefahr für Unbeteiligte. Im Haus fanden die Polizisten zwei Waffen. Hierbei handelt es sich um eine Luftpistole und eine Schreckschusswaffe. Beide Gegenstände sind frei erwerblich und benötigen keine Erlaubnis.
Mit Fahne gegen Mast
BAYREUTH. Alkoholisierter Autofahrer fährt gegen Laternenmast und flüchtet
Gestern, gegen 15:40 Uhr, konnte ein Zeuge einen 60 Jahre alten Mann aus Bayreuth dabei beobachten, wie dieser in der Weiherstraße rückwärts gegen einen Laternenmast fuhr. Zwar stieg der Fahrer kurz aus, setzte dann aber, ohne sich um die Regulierung des Schadens zu kümmern seine Fahrt fort. Der Zeuge verständigte die Polizei und teilte das Kennzeichen des Fahrers mit. Als eine Streife die Halteranschrift des Unfallverursachers aufsuchte, stellten die Polizeibeamten fest, dass der Mann deutlich nach Alkohol roch. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,6 Promille. Ob an der Laterne tatsächlich ein Schaden entstanden war oder nicht, muss noch ermittelt werden. Da der Alkoholwert über 1,1 Promille lag, führt dies strafrechtlich – unabhängig von der Verursachung eines Unfalles mit Fremdschaden – zu einer absoluten Fahruntüchtigkeit des Fahrers. Diesen erwartet nun mindestens ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Tipp der Polizei: wenn Sie davon betroffen sein sollten, einen Unfall verursacht zu haben und sich nicht sicher sind, ob dadurch ein Fremdschaden entstanden ist, kontaktieren sie immer die Polizei. Auch das weitläufig bekannte Hinterlassen eines Zettels an einem Fahrzeug, das Sie angefahren haben, mit der Nachricht an den Halter, schützt Sie nicht davor, dass Ermittlungen wegen Unfallflucht gegen Sie aufgenommen werden. Ein kurzer Anruf genügt und Sie sind auf der sicheren Seite. Hierfür erhebt die Polizei Bayreuth-Stadt selbst dann, wenn ein Streifenwagen vor Ort kommt und sich mit ihnen die Unfalllage anschaut, in der Regel keine Kosten – Ehre den Ehrlichen.