Polizeibericht 27.09.2024

27. September 2024 , 11:17 Uhr

Fahrer wiederholt unter Drogeneinwirkung

A 9/BAYREUTH. Unter Drogeneinwirkung war am Donnerstagabend ein 25-jähriger Fahrzeugführer mit seinem Pkw Peugeot 406 auf der A9 in Richtung München unterwegs. Eine Streife der Verkehrspolizei Bayreuth stoppte den Mann aus Tschechien an der Ausfahrt Bayreuth-Süd. Ein durchgeführter Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht der Beamten und zeigte sofort ein positives Ergebnis für THC. Nach einer Blutentnahme wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Auch der auf dem Beifahrersitz sitzendende Bruder konnte aufgrund des Verdachts auf Drogeneinfluss nicht weiterfahren. Polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass der 25-jährige Fahrer aus Tschechien zuletzt bereits mehrfach unter Drogeneinwirkung im Straßenverkehr unterwegs war und der Polizei immer wieder auffiel. Ihn erwartet neben mehreren Punkten in Flensburg dieses Mal ein äußerst hohes Bußgeld wegen des wiederholten Verstoßes.

 

Unterschlagenes Auto aus dem Verkehr gezogen; Fahrt trotz Entziehung der Fahrerlaubnis

A 9 / PEGNITZ. Bei der Kontrolle eines VW T-Roc mit Zulassung Wiesbaden am Donnerstagabend kurz vor Mitternacht bemerkten Kräfte der Verkehrspolizei Bayreuth, dass das Auto unterschlagen war. Die Kriminalpolizei in Schwerin hat die weiteren Ermittlungen hierzu übernommen.

Der VW T-Roc geriet auf der A 9, Fahrtrichtung Berlin, in das Visier der Polizisten. Sie stoppten das Auto gegen 23.50 Uhr an der Rastanlage Fränkische Schweiz. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs im polizeilichen Datenbestand fanden die Beamten heraus, dass das Mietfahrzeug in Mecklenburg-Vorpommern als unterschlagen gemeldet war. Sie stellten den VW sicher. Gegen die 37-jährige deutsche Fahrerin wird nun wegen des Verdachts der Unterschlagung des Kfz ermittelt. Die Fahrt endete somit in Pegnitz. Bei der Überprüfung des Führerscheins wurde zudem festgestellt, dass die Fahrerlaubnisbehörde in Mecklenburg-Vorpommern der Fahrerin aus gesundheitlichen Gründen bereits die Fahrerlaubnis entzogen hatte. Eine Anzeige wegen der Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis war noch die Folge.

red

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