Ein Prost auf sich selbst – Geburtstag im Polizeigewahrsam
Bayreuth. Ein völlig betrunkener Mann musste den Abend seines Geburtstags in einer Arrestzelle verbringen.
Am Montag, gegen 20:35 Uhr, fiel Polizisten, die eigentlich eine Versammlung betreuten, ein 52 Jahre alter Mann auf, der so betrunken war, dass er nicht mehr gehen oder stehen konnte. Der Mann, der sich aufgrund seines Rausches in einer hilflosen Lage befand, wurde von der Opernstraße aus zur nahegelegenen Polizeiwache verbracht, wo er nach Untersuchung durch einen hinzugezogenen Arzt, über Nacht seinen Rausch in einer Arrestzelle ausschlafen konnte. Beim Feststellen der Personalien des Berauschten, stellte sich heraus, dass der Mann am gestrigen Tage Geburtstag hatte.
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Randalierer verpasst Polizisten Kopfstoß
Bayreuth. Mann schreit herum und droht alle zu erschießen, als die Polizei ihn festnimmt, verletzt er einen Polizisten
Am späten Nachmittag, des 29.09.2026 teilten mehrere Passanten einen randalierenden Mann mit, der von der Kanalstraße in Richtung ZOH lief, hierbei willkürlich Personen anschrie, anpöbelte und drohte alle erschießen zu wollen. Außerdem warf er ein Fahrrad auf die Fahrbahn. Verletzt oder zu Schaden, kam glücklicherweise niemand. Hinzugerufene Polizisten trafen, den aus vergangenen Einsätzen bereits bekannten, 46-jährigen Deutschen, der augenscheinlich unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stand im Bereich ZOH an und nahmen diesen, zu Unterbindung möglicher Straftaten präventiv in Gewahrsam. Eine Schusswaffe konnte bei ihm nicht aufgefunden werden. Zur Durchführung der Gewahrsamnahme wurde der Mann mit dem Streifenwagen zur nahe gelegen Wache gefahren. Beim Verbringen aus dem Polizeifahrzeug setzte der Randalierer unvermittelt zu einem Kopfstoß gegen einen Polizeibeamten an und verletzte diesen im Gesicht. Gegen den Mann werden nun Ermittlungen wegen tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung geführt. Bei einem Abgleich der Personalien des Beschuldigten mit dem Fahndungsbestand stellte sich zudem heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl bestand, so dass dieser zur Verbüßung seiner Haftstrafe der JVA Bayreuth überstellt werden konnte.