Eine Anzeige nach dem Tierschutzgesetz hat er schon, jetzt erstattet auch noch die Tierschutzorganisation PETA Anzeige gegen den Mann, der am vergangenen Freitag am Holzmarkt in Kulmbach eine Taube tot getreten hat. In einer Mitteilung schreibt PETA, dass der Täter zur Rechenschaft gezogen werden müsse. Tierquälerei ist eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Anlass für den tödlichen Tritt war eine Pommes, die dem 58jährigen heruntergefallen war und die die Taube essen wollte.