Viele freuen sich aufs lange Osterwochenende – auf Feste und aufs Osternest oder: Nach der Fastenzeit endlich wieder zuschlagen zu dürfen. Einer der Brauchtümer an Ostern in der Region ist dabei das Osterfeuer. Die Feuer sehen atemberaubend aus, aber Veranstalter müssen sie auch korrekt anmelden: Alexander Letz, Kreisbrandmeister des Kreisfeuerwehrverbands Wunsiedel:
„Grundsätzlich sind traditionelle Feuer anmeldepflichtig bei den Gemeinden. Die entscheiden jeweils nach der Lage des Waldbrandgefahrenindexes beziehungsweise des Graslandfeuerindexes, ob die Genehmigung erteilt werden kann oder nicht.“
Die beiden Indexe des deutschen Wetterdienstes beginnen ab Stufe 1 und enden bei Stufe 5, wobei die Stufe 5 für schwerste Brandgefahr steht. In der Regel verbieten Gemeinden bereits ab Stufe 4 Brauchtumsfeuer, wie das Osterfeuer. Aber auch bei niedrigem Index warnt Letz davor, die Gefahren eines Osterfeuers nicht zu unterschätzen. Um ein kontrolliertes Osterfeuer genießen zu können, empfiehlt er das Osterfeuer mit reichlich Abstand zu Gebäuden und Wäldern zu platzieren und immer Löschmittel bereit zu halten.