Einen neuen Bürgerentscheid zur Ortsumgehung Oberkotzau haben im vergangenen Jahr zwei Oberkotzauer anstoßen wollen: Wolfgang Peukes und Jürgen Spitzbarth hatten dazu über 800 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt. Das hat die Marktgemeinde damals abgelehnt. Peukes hatte daraufhin beim Verwaltungsgericht Bayreuth gegen den Ablehnungsbescheid der Marktgemeinde Oberkotzau geklagt. Das hat wiederum entschieden: Das erneute Bürgerbegehren bleibt unzulässig.
In einer langen Stellungnahme stellen die Gegner nochmal die Argumentation des Verwaltungsgerichts Bayreuth und der Marktgemeinde Oberkotzau gegenüber. Deutlich wird jedenfalls, dass es um eine Formulierung geht und das ist der Punkt „aktuelle Entwicklungen“, die die Gegner der Ortsumgehung gern bei der möglichen Neu-Bewertung des Projekts mit eingebracht hätten. Eine Formulierung, auf der scheinbar die gesamte Ablehnung des erneuten Bürgerbegehrens fußt. Das Gericht lässt schließlich offen, ob es mit angepasster Formulierung nicht doch möglich wäre. Allerdings wollen sowohl Peukes als auch Spitzbarth keine weiteren rechtlichen Schritte gehen und die Klage gegen Oberkotzau zurückziehen, zu wenig Aussicht auf Erfolg! Mittlerweile laufen die Arbeiten ja schon. Spatenstich zur Ortsumgehung war schließlich schon im Oktober. Sie wenden sich an die jüngeren Generationen es nochmal mit einem Bürgerentscheid zu versuchen – sie werden die Folgen der Ortsumgehung Oberkotzau länger ertragen müssen, heißt es in der Stellungnahme.