Vor genau einem Jahr hat die Marktgemeinde Oberkotzau ein Bürgerbegehren gegen die geplante Ortsumgehung abgelehnt – und das war auch richtig so, sagt das Verwaltungsgericht Bayreuth. Demnach ist das Bürgerbegehren unzulässig, weil die Begründung irreführend ist. Beim Lesen könnte der Eindruck entstehen, dass sich die Argumente auf aktuelle Entwicklungen beziehen und der Planfeststellungsbeschluss auf alten Werten beruht. Konkret geht es um den Verkehr in Oberkotzau, der auch mit der Ortsumgehung hoch bleiben soll und die beschränkten Gestaltungsmöglichkeiten der Hofer Straße. Das war allerdings schon während der Planungsphase erkennbar. Der fehlende Lärmschutz war zwar eine neue Info, die bezieht sich aber auch auf die ursprünglichen Lärmbewertungen. Die Ortsumgehung Oberkotzau ist seit Jahren umstritten. Bei einem Bürgerentscheid hatte sich eine Mehrheit für den Bau entschieden. Mittlerweile laufen die Bauarbeiten.