Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür – und mit ihr die Pflicht zur richtigen Bereifung. Die Polizei Oberfranken erinnert deshalb alle Autofahrer eindringlich an die verschärften Vorgaben der situativen Winterreifenpflicht.
Die bekannte Faustregel „Von O bis O“ – von Oktober bis Ostern – bleibt eine gute Orientierung. Doch längst zählt nicht mehr nur der Zeitpunkt des Reifenwechsels, sondern auch das richtige Symbol auf dem Reifen.
Nur noch mit Alpine-Symbol erlaubt
Seit dem 1. Oktober 2024 sind ausschließlich Winter- oder Ganzjahresreifen zulässig, die das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. Reifen, die lediglich mit dem alten M+S-Zeichen („Matsch und Schnee“) gekennzeichnet sind und nach dem 31. Dezember 2017 produziert wurden, dürfen nicht mehr verwendet werden – die Übergangsfrist ist abgelaufen.
Wer bei Glatteis, Schneeglätte oder Reifglätte mit falscher Bereifung unterwegs ist, riskiert nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch Bußgelder und Punkte:
Fahrer: 60 Euro und 1 Punkt
Fahrer mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 80 Euro und 1 Punkt
Fahrer mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 100 Euro und 1 Punkt
Fahrer mit verursachtem Unfall: 120 Euro und 1 Punkt
Halter: 75 Euro und 1 Punkt
Im Schadensfall kann es zudem dazu kommen, dass Unfallverursacher durch ihre Versicherung in Regress genommen werden. Ein teures Risiko für alle, die das Alpine-Symbol ignorieren.
Sicherheit beginnt beim Profil
Unabhängig vom Symbol gilt: Reifen brauchen Grip. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter – empfohlen werden mindestens 4 Millimeter für optimalen Halt auf winterlichen Straßen.
Die Polizei Oberfranken rät, den Reifenwechsel rechtzeitig zu planen, um Werkstattengpässe zu vermeiden – und dabei gleich Kennzeichnung, Alter und Zustand der Reifen zu prüfen. So starten Autofahrer sicher und vorschriftsmäßig in die Wintersaison.
red