Oberfränkische Rauschgiftermittlungen erfolgreich – 8 Personen in Haft

02. Oktober 2024 , 18:23 Uhr

Umfangreiche Ermittlungen der oberfränkischen Kriminalpolizei und der Staatanwaltschaft Hof im Rauschgiftmilieu führten am Montag zur Festnahme von acht Personen. Seit ihrer Vorführung vor einem Ermittlungsrichter am Dienstag sitzen diese in Untersuchungshaft.

Über mehrere Monate hinweg zogen sich die umfangreichen Rauschgiftermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Oberfranken unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Hof. In deren Verlauf kamen die Ermittler gleich mehreren Tatverdächtigen auf die Spur. Am vergangenen Montag gelang den Polizisten schließlich der entscheidende Schritt. Dank ihrer Untersuchungen im Vorfeld wurden die Kriminalbeamten Zeugen einer geplanten Rauschgiftübergabe. Unter Einsatz einer Spezialeinheit aus Mittelfranken und unter Mithilfe der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Unterfranken erfolgte darauf die Festnahme von sechs Personen auf frischer Tat im Landkreis Kitzingen. Zum Verkauf führten die Tatverdächtigen eine Rauschgiftmenge von mehr als zehn Kilogramm Crystal mit sich. Noch am selben Tag nahmen die Ermittler noch zwei weitere Mittäter in Hof und Plauen fest, die bereits bei vorherigen Rauschgiftverkäufen aufgefallen sind.

Im Anschluss an die gelungenen Festnahmen durchsuchten die eingesetzten Beamten die Wohnadressen der Verdächtigen sowie mehrere zugehörige Garagenkomplexe in den Bereichen Hof und Plauen. Dies geschah unter tatkräftiger Mithilfe eines Unterstützungskommandos der Bereitschaftspolizei, der Zentralen Einsatzdienste Bamberg und Coburg und der Kriminalpolizeiinspektionen Bayreuth und Hof. Im Zuge dessen stellten die Beamten Bargeld in Höhe eines mittleren fünfstelligen Eurobetrages, ein weiteres Kilo Crystal, kleinere Mengen weiterer Betäubungsmittel sowie umfangreiches Beweismaterial sicher, das nun zur Untersuchung und Auswertung ansteht.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hof wurden die sieben Männer und eine Frau im Alter von 23 bis 50 Jahren einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Seitdem sitzen die Personen deutscher, albanischer und kosovarischer und türkischer Staatsangehörigkeit in verschiedenen Justizvollzugsanstalten und warten auf den weiteren Fortgang ihrer Strafverfahren. Sie müssen sich wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten.

red

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