Nach dem Landkreis Lichtenfels appelliert auch das Kulmbacher Landratsamt nur sehr zurückhaltend Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen zu entnehmen. Durch das Niedrigwasser drohen Schäden für Tiere und Pflanzen. Erlaubnisfrei ist grundsätzlich nur das Schöpfen kleiner Mengen mit Handgefäßen. Wer Wasser mit einer Pumpe entnehmen oder größere Mengen nutzen will, braucht in der Regel eine wasserrechtliche Genehmigung. Das Landratsamt bittet darum, Wasserentnahmen bei Niedrigwasser möglichst ganz einzustellen, um die Gewässer zu schützen.