Das CSU-Bezirksschiedsgericht Oberfranken hat die vom Bamberger CSU-Kreisvorstand beschlossene Suspendierung des Stadtrats Stefan Kuhn für nichtig erklärt. Nach Angaben Kuhns sei die Entscheidung des Schiedsgerichts nicht anfechtbar.
Kuhn erklärte, er sei damit wieder als Vorsitzender des CSU-Ortsverbands Innenstadt sowie als Delegierter für Parteitage im Amt. Beide Funktionen übe er seit mehr als zehn Jahren aus.
Hintergrund des Verfahrens war ein Beschluss des Kreisvorstands, der nach Angaben Kuhns auf Initiative des CSU-Kreisvorsitzenden Prof. Dr. Gerhard Seitz zustande gekommen war. Das Bezirksschiedsgericht habe die Maßnahme aufgehoben. Zur Begründung führte Kuhn an, das Gericht habe deutlich gemacht, dass Kreisvorstandsmitglieder nicht einfach von Sitzungen ausgeschlossen werden könnten.
„Es ist mir eine Genugtuung, dass in meiner Partei Beschlüsse nach Gutsherrenart keinen Bestand haben“, sagte Kuhn nach der Entscheidung. Zugleich kündigte er an, zeitnah zu einer Sitzung des Ortsvorstands einzuladen. „Es gibt viel zu tun“, so der Stadtrat.