Die Polizei Oberfranken warnt aktuell vor Geisterradlern. 2024 kam es durch Radfahren in falscher Richtung zu 95 Unfällen. Einer davon war tödlich. Radfahren auf Gehwegen oder entgegen der Fahrtrichtung ist verboten – mit Ausnahme von Kindern bis einschließlich 7 Jahren. Diese müssen auf dem Gehweg fahren, sowie ihre Begleitpersonen. Die Polizei sowie die Städte Bamberg, Bayreuth und Coburg reagieren mit neuen Schildern und Kontrollen.
Hier die Pressemitteilung der Polizei Oberfranken:
Radfahrer aufgepasst – Werdet nicht zu Geisterradlern!
OBERFRANKEN. Ghosting ist nicht nur beim Dating ein No-Go! Radfahrer sollten im Straßenverkehr genau auf die richtige Richtung achten.
Ein kurzer Abschnitt auf dem Gehweg oder gegen die Fahrtrichtung – viele denken, es passiert schon nichts. Doch Geisterradler gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Erst kürzlich kam es in Bayreuth zu einem Unfall zwischen einem Geisterradler und einer Fußgängerin. Die 65-jährige Frau stürzte und zog sich einen Knochenbruch zu.
Im Jahr 2024 ereigneten sich in Oberfranken insgesamt 95 Unfälle im Zusammenhang mit Geisterradlern, darunter ein tödlicher Unfall. Um auf die Gefahren aufmerksam zu machen, haben die Städte Bamberg, Bayreuth und Coburg an einigen Stellen bereits entsprechende Schilder aufgestellt. Das Radfahren auf dem Gehweg oder entgegen der Fahrtrichtung ist grundsätzlich verboten – es sei denn, entsprechende Verkehrszeichen erlauben es ausdrücklich.
Die oberfränkische Polizei führt gezielte Kontrollen durch, um falsch fahrende Radfahrer zu stoppen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Übrigens gibt es für Kinder eine Ausnahme: Fahrradfahrende Kinder bis einschließlich sieben Jahre müssen den Gehweg benutzen. In diesen Fällen dürfen auch die Aufsichtspersonen der Kinder den Gehweg benutzen. Kinder bis neun Jahre dürfen auch auf dem Gehweg fahren, müssen es jedoch nicht.
Sicherheit geht vor – also immer die richtige Richtung wählen!