Newcastle-Krankheit: Hofer Veterinäramt erinnert an Impfpflicht für Geflügel

20. April 2026 , 16:00 Uhr

Nach über 30 Jahren ist die sogenannte Newcastle-Krankheit wieder bei Geflügel in Deutschland aufgetaucht, und zwar in Brandenburg und Bayern. Das Veterinäramt des Landkreises Hof erinnert deshalb an die gesetzliche Impfpflicht. Dabei ist es egal, wie viele Tiere ihr habt: Auch Hobbyhalter sind verpflichtet, ihre Tiere regelmäßig impfen zu lassen, heißt es in der Mitteilung. Neben der Impfung sind auch strenge Biosicherheitsmaßnahmen wichtig, um das Virus draußen zu halten. Ihr solltet zum Beispiel separate Stallkleidung tragen und eure Hände, Werkzeuge und Transportmittel gründlich und regelmäßig desinfizieren. Die Newcastle-Krankheit ist eine weltweit verbreitete, hochansteckende Virusinfektion bei Geflügel, besonders bei Hühnern und Puten.

Aufgrund ihrer ähnlichen Symptomatik zur Geflügelpest wird die Newcastle-Krankheit auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet. Zu den typischen Krankheitsanzeichen zählen ein deutlicher Abfall der Legeleistung, Abgeschlagenheit, Augenentzündungen, Atemstörungen, grüner Durchfall sowie Lähmungen und zentralnervöse Störungen wie eine charakteristische Kopfschiefhaltung. Geflügelhalterinnen und -halter werden aufgefordert, ihre Bestände aufmerksam zu beobachten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen.

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören unter anderem:

* gründliche Reinigung und Desinfektion der Hände vor dem Betreten der Stallungen
* das Betreten der Stallbereiche ausschließlich mit separater Stallkleidung und geeignetem Schuhwerk
* eine konsequente Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung
* die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften, Transportmitteln und Werkzeugen

Besondere Vorsicht ist bei Tierzukäufen geboten, da diese ein erhebliches Risiko für die Einschleppung der Krankheit darstellen. Zudem kann das Virus über kontaminierte Gegenstände wie Schuhe, Transportkisten oder Gerätschaften indirekt verbreitet werden.

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