Ab Dienstag (1.4.) können Kommunen in Bayern den Titel „Waldheilbad“ beantragen. Eine weitere mögliche Auszeichnung für Gemeinden, neben den Titeln Kurort und Mineralheilbad. Die gesetzlichen Vorgaben für Waldheilbäder seien mittlerweile geschaffen, sagt der Wunsiedler Landrat Peter Berek. Er hoffe als Vorsitzender des Bayerischen Heilbäderverbandes auf einen Schub für die Region:
So wie es ein Mineralheilbad gibt, wird es künftig auch ein Waldheilbad oder einen Waldkurort geben. In Weißenstadt hat man einen Heilwald angelegt. Das ist natürlich auch eine Möglichkeit, zum einen neue Kunden zu generieren, aber dann auch das gesamte Besteck der Therapiemöglichkeiten mit anzubringen – und es ist eine Möglichkeit, wiederum auch in der Region zu wirken.
Gemeinden, die das Prädikat beantragen wollen, müssen über einen Heilwald verfügen und entsprechende Waldkuren anbieten. Auch die allgemeinen Qualitätsstandards für Heilbäder müssen sie erfüllen. Dafür müssen sie sich seit mindestens zehn Jahren als Kurort bewährt haben.
red