Es ist ein wichtiger Erfolg hier für die Grenzregion. Beim neuen bayerischen Ladenschlussgesetz, das der Landtag vergangene Woche beschlossen hat, hat es noch Änderungen gegeben. So ist es künftig weiter erlaubt, einen verkaufsoffenen Sonntag am 1. Advent anzubieten, wenn er in den November fällt. Ursprünglich wollte der Freistaat diese Regelung streichen. Besonders Rehau war das ein Anliegen, so Bürgermeister Michael Abraham:
„Das ist zum einen wichtig für unseren Lebkuchenmarkt, der am ersten Adventswochenende in der Stadt Rehau stattfindet. Zum zweiten natürlich für unsere Einzelhändler eine gute Gelegenheit im Weihnachtsgeschäft hier sich gut zu präsentieren und Umsätze zu tätigen.“
Die Städte und Gemeinden in der Region hätten sich dadurch besonders benachteiligt gesehen. In den Nachbarbundesländern Thüringen und Sachsen ist es an allen Adventssonntagen erlaubt, die Geschäfte zu öffnen. Potenzielle Kunden könnten dann einfach dort shoppen gehen.