Der Bayerische Landtag hat das Gesetz zu den Ladenöffnungszeiten angepasst! Das freut die IHK für Oberfranken Bayreuth. Denn das gebe den Händlern neue Chancen. Es sei ein dringend nötiger erster Schritt hin zu einer moderneren, praktischeren und unbürokratischeren Gesetzgebung, so die Kammer. Läden dürfen zum Beispiel bis zu acht Werktage im Jahr bis 24 Uhr öffnen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, vier weitere individuelle Einkaufsabende im Jahr anzubieten. Auch bei Supermärkten ohne Personal gibt es Anpassungen. Trotzdem hätte sich die IHK an manchen Stellen mehr Flexibilität gewünscht, etwa bei den Regelungen zu Sonntagsöffnungszeiten oder beim Ladenschluss, der weiterhin in Bayern bei 20 Uhr bleibt. Auch die Regelung für verkaufsoffene Sonntage bleibt an einen Anlass gebunden.
fh