Um Einbrecher abzuschrecken und das persönliche Sicherheitsgefühl zu stärken, haben immer mehr Menschen eine Überwachungskamera am Haus. Die Polizei Wunsiedel weist jetzt aber auf die Regeln für private Überwachungskameras hin. Im Landkreis ist es demnach mehrfach zu Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung gekommen. Wer sein Grundstück mit einer Kamera überwacht, muss deutlich darauf hinweisen. Außerdem darf grundsätzlich nur das eigene Grundstück gefilmt werden – Nachbargrundstücke oder öffentliche Gehwege dürfen nicht mit erfasst werden. Auch bei Tonaufnahmen ist Vorsicht geboten: Das Aufzeichnen nichtöffentlicher Gespräche ist verboten. Wer gegen die Vorgaben verstößt, muss unter anderem mit einem Bußgeld rechnen.