Diese Tat hat in Kulmbach eine Welle der Empörung ausgelöst: Am Holzmarkt hat ein Mann am Freitag (10.10.) eine Taube totgetreten. Der Vogel hatte nach einer Pommes gepickt, die dem 58-Jährigen heruntergefallen war. Jetzt blüht dem Mann eine Strafe wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Manuel Friedrich von der Kulmbacher Polizei:
Da steht drin, dass man ein Wirbeltier nicht ohne vernünftigen Grund töten darf. Und der Paragraf sieht einen Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren vor.
Die Staatsanwaltschaft prüft den Tag. Eine entscheidende Frage ist, ob der Mann schon vor dem Vorfall auffällig gewesen ist. Friedrich vermutet, dass auf eine Geldstrafe herauslaufen wird.
red