Nachdem ein Mann am vergangenen Freitag eine Taube am Holzmarkt in Kulmbach getötet hat, muss er sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Welche Strafe dieses Gesetz vorsieht, dazu Manuel Friedrich von der Kulmbacher Polizei:
Da steht drin, dass man ein Wirbeltier nicht ohne vernünftigen Grund töten darf. Und der Paragraf sieht einen Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren vor.
Am Freitag hatte ein 58-jähriger Mann auf brutale Weise mit einem gezielten Tritt eine Taube getötet, weil sie eine Pommes essen wollte, die ihm zuvor heruntergefallen war. Wie hoch das Urteil ausfallen wird, prüft nun die Staatsanwaltschaft. Eine entscheidende Frage ist, ob der Mann bereits zuvor auffällig gewesen ist. Die Polizei vermutet, dass er mit einer Geldstrafe rechnen muss.