Nach einem Parkplatzrempler einfach weiterfahren ist kein Kavaliersdelikt. Im Gegenteil: es droht eine saftige Strafe. Wer beim Einparken ein Auto beschädigt, muss auf den Halter warten oder die Polizei verständigen, sagt Christian Raithel vom oberfränkischen Polizeipräsidium. Auch einen Zettel mit Kontaktdaten zu hinterlassen, reicht nicht.
Wenn man nur einen Zettel an die Windschutzscheibe hängt mit der Telefonnummer drauf oder einfach wegfährt, macht man sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar. Das kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Unfallfluchten kommen in Bayreuth sehr häufiger vor, so Raithel weiter. Allein im letzten Jahr seien über 550 Fälle zur Anzeige gebracht worden. Davon habe die Polizei 42 Prozent im Nachhinein aufklären können.
mso