Nach dem gescheiterten Eilantrag gegen die Tötung von Fischottern in Oberfranken hat die Deutsche Umwelthilfe jetzt Beschwerde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Wie berichtet hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth ihren Eilantrag abgelehnt. Hintergrund: die Regierung von Oberfranken hatte im Februar festgelegt, in welchen Regionen Fischotter auf Antrag getötet werden dürfen – etwa, um Schäden in der Fischwirtschaft zu verhindern. Das Gericht begründete den abgelehnten Antrag damit, dass die Regelung nur die Rahmenbedingungen vorgibt und keine direkte Tötung erlaubt. Das muss von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden.