Bekommt die Mutter von Peggy aus Lichtenberg Schmerzensgeld? Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Entscheidung dazu auf den 14. August vertagt. Vergangenes Jahr hat bereits das Landgericht Hof eine Schmerzensgeldklage der Mutter abgewiesen. Das könne auch jetzt am Oberlandesgericht Bamberg passieren. Die Tendenz gehe dahin, sagt Gerichtssprecher Lars Müller-Mück. Peggys Mutter hätte dann noch die Möglichkeit, Revision einzulegen:
Rechtsmittel gegen Urteile der Oberlandesgerichte sind denkbar als Revision zum Bundesgerichtshof, wenn der erkennende Senat die Revision zulässt. Wenn er die Revision nicht zulässt, kann er mit einer sogenannten Nicht-Zulassungsbeschwerde versuchen zu erreichen, dass er dennoch eine Revision führen könnte.
Peggy Knobloch ist 2001 spurlos in Lichtenberg verschwunden. Erst 15 Jahre später wurden ihre sterblichen Überreste entdeckt. Peggys Mutter, Susanne Knobloch, fordert Schmerzensgeld, weil sie jahrelang in Ungewissheit über den Verbleib ihrer Tochter gelebt hat. Dazu ist der Medienrummel und die damit verbundene psychische Belastung gekommen.
red