Ob der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke am Samstag bei einer Wahlveranstaltung der Bayreuther AfD in Seybothenreuth auftreten darf oder nicht, entscheidet das Verwaltungsgericht in Bayreuth heute im Laufe des Tages. Das hat ein Sprecher des Gerichts dem Nordbayerischen Kurier erklärt.
Die Gemeinde beruft sich auf Artikel 21 der Gemeindeordnung in der Kommunalverfassung, wo ein Anspruch auf Nutzung der Mehrzweckhalle für Veranstaltungen ausgeschlossen ist, bei denen Inhalte der nationalsozialistischen Gewalt und Willkürherrschaft gebilligt werden. Die Gemeinde will sich nur an den Mietvertrag mit der AfD halten, wenn Björn Höcke wieder ausgeladen wird.
Die Polizei hat gestern bekannt gegeben, wie sie in Seybothenreuth die Straßen um die Mehrzweckhalle absperren will. Die Omas gegen rechts haben eine Gegendemonstration mit 200 Teilnehmern angemeldet.
Die Stadt Lindenberg im Allgäu muss der AfD für eine Wahlkampfveranstaltung mit dem thüringischen Parteichef Björn Höcke am Sonntag ihre Stadthalle überlassen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg stellte in einem Eilverfahren fest, dass die Kommune die Vergabe der Halle an die AfD nicht widerrufen dürfe.