Seit November haben sich die Eltern und die Halbschwester einer Frau aus dem Raum Auerbach verantworten müssen. Heute hat das Landgericht Zwickau das Urteil gesprochen. Die Mutter erhielt eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren, der Vater eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die Halbschwester hat das Gericht freigesprochen, da sie rechtlich keine Fürsorgepflicht hatte. Vor sechs Jahren ist der Tochter im Alter von 13 Jahren ein starkes Rheumamittel ins Essen gemischt worden. Das Kind wurde dadurch schwer krank. Obwohl die Hausärztin und Psychologin mehrfach zu einer Behandlung rieten, verhinderten die Eltern das. Die Halbschwester rief schließlich nach mehreren Monaten die Rettung, als das Mädchen nachts Atemnot erlitt. Eine Spezialklinik konnte ihr Leben retten. Die Angeklagten legten nach der Beweisaufnahme ein Geständnis ab und einigten sich mit den Beteiligten auf ein Strafmaß.