Nach den Landesregeln sind um Mitternacht auch die letzten bundesweit gültigen Corona-Maßnahmen ausgelaufen. Zum ersten Mal seit mehr als drei Jahren gelten dann keinerlei allgemein verpflichtende Schutzmaßnahmen mehr, weder nach Landesrecht noch nach Bundesrecht. Die einst zahlreichen Maskenpflichten etwa in Läden, Bussen und Bahnen sind nun auch schon länger aufgehoben. Anfang März fielen dann noch alle restlichen Testpflichten weg, die noch für Besuche in Kliniken oder Pflegeheimen galten. Als letztes gilt nach dem Infektionsschutzgesetz noch bis zum Ablauf des Karfreitags, dem 7. April, eine Maskenpflicht für Besucher in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Heute ist auch das vorbei.