Wenn es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft geht, soll Werner M. für den Mord an der Kulmbacherin Claudia K. im März dieses Jahres in ihrer Wohnung in der Blaich lebenslang hinter Gitter. Die Staatsanwältin hat in ihrem Plädoyer vor dem Bayreuther Landgericht heute außerdem beantragt, dass eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wird, wegen der niederen Beweggründe, aus denen heraus der Angeklagte seine Ex-Lebensgefährtin getötet habe. Das würde bedeuten, dass er nicht nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden kann.
Verteidiger Wolfgang Schwemmer aus Bayreuth hat sich für eine Verurteilung seines Mandanten nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags ausgesprochen und fordert eine Haftstrafe von 12 Jahren. Was im Gerichtssaal gesagt worden sei, sei kein Beweis für den Ablauf der Tat, so der Rechtsanwalt. Er argumentierte, Claudia K. sei nicht arglos gewesen, sie hätte gewusst, wie schwierig Werner M. sei, wenn er getrunken habe.
Der Angeklagte hat sich heute vor Gericht sehr emotional entschuldigt. Er bereue jeden Tag, was er getan habe, er habe Claudia K. geliebt.
Am 8. Oktober soll am Landgericht in Bayreuth das Urteil in dem Verfahren gesprochen werden.