In den vergangenen Wochen ist deutlich zu wenig Regen in der Region gefallen. Die Pegelstände vieler Flüsse sind deshalb niedriger als sonst. Das Landratsamt Bayreuth hat deshalb eine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme erlassen. Dort sind einige Beschränkungen festgelegt.
Ab Dienstag (8.7.) ist es an vielen Gewässern im Landkreis nicht mehr erlaubt, Wasser zu entnehmen. Betroffen sind Gewässer der sogenannten zweiten und dritten Ordnung. Darunter fallen mittelgroße und kleinere Gewässer. Gewässer zweiter Ordnung sind zum Beispiel die Warme Steinach und die Mistel. Gewässer dritter Ordnung sind unter anderem Tappert oder Sendelbach. Damit das Ökosystem rund um die Flüsse funktioniert, müssen die Gewässer ausreichend Wasser führen. Wer allerdings mit einem einfachen Eimer oder einer Gießkanne Wasser abschöpfen will, darf das weiterhin tun. In allen anderen Fällen braucht es eine Erlaubnis der Wasserbehörde. Die Regelung soll bis zum 30. September gelten.
mz