Das Landgericht Bamberg hat ein Urteil gefällt, das die automatisierte Erstellung von Bonitätsscores ins Visier nimmt. Eine Gemeinschaftseinrichtung der kreditgebenden Wirtschaft darf künftig solche Scorings nicht mehr ohne menschliche Überprüfung erstellen und weitergeben, wie die 4. Zivilkammer entschied. Der Kläger wurde durch diese Praxis erheblich beeinträchtigt und erhält 1.000 Euro Schadensersatz. Das Urteil folgt einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die solche automatisierten Entscheidungen für unzulässig erklärt. Bleibt abzuwarten, ob die Beklagte in Berufung geht, denn rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.