Eine Trennung ist oft für alle Beteiligten hart, vor allem wenn Kinder betroffen sind. Kein Kind, dafür aber über ein betroffenes Haustier hat das Landgericht Bamberg jetzt entschieden. Das Urteil stellt das Gericht aktuell in seiner Rubrik „Zivilurteil des Monats“ vor.
Das mittlerweile Ex-Paar hatte gemeinsam einen Hund adoptiert – im Adoptionsvertrag stand allerdings nur die Frau. In einem gemeinsamen Urlaub beendete sie die Beziehung und kam nicht in die Ferienwohnung zurück. Der Ex-Partner hat den Hund mit nach Hause genommen. Nach ein paar Wochen wollte sie den Hund zurückhaben, er gab ihn aber nicht her. Und so klagte die Frau vor dem Amtsgericht Forchheim. Gegen dessen Urteil legte der Mann Rechtsmittel ein. Auch das Landgericht Bamberg forderte den Mann auf, den Hund herauszugeben. Der Grund: Neben dem Adoptionsvertrag hatte die Frau sämtliche Versicherungen abgeschlossen und SIE zahlt die Hundesteuer.