Nach jahrelangen intensiven Ermittlungen hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern in Bamberg Anklage gegen einen mutmaßlichen Kopf eines internationalen Betrugsnetzwerks erhoben. Dem Angeklagten, der der obersten Führungsebene zugerechnet wird, liegt gewerbs- und bandenmäßiger Betrug zur Last. Der 36-jährige israelische und ukrainische Staatsangehörige muss sich vor der Cyber-Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bamberg wegen eines Gesamtschadens von knapp 10 Millionen Euro verantworten. Neben ihm ist noch ein 41-jäh-riger israelischer Mitbeschuldigter angeklagt. Gegen zahlreiche bereits abgeurteilte Mittäter wurden in den vergangenen Jahren langjährige Freiheitsstrafen verhängt. Im Laufe der komplexen Ermittlungen konnten mehrere Millionen EUR beschlagnahmt werden.
Dem Hauptangeklagten wird nach den gemeinsam mit einer Ermittlungskommission der Kriminalpolizeiinspektion Bamberg seit Sommer 2019 mit großem Aufwand geführten Ermittlungen vorgeworfen, ab Frühsommer 2018 bis April 2020 hochrangiges Mitglied einer professionell organisierten und hierarchisch strukturierten Tätergruppierung, die sich zur fortdauern-den Begehung von Betrugstaten in Form des betrügerischen Cybertradings zusammengeschlossen hatte, gewesen zu sein.
Nach der nun erhobenen Anklage betrieb das kriminelle Netzwerk in diesem Zeitraum im Internet verschiedene auf Investment-Betrug ausgelegte Trading-Plattformen, darunter die in Deutschland sehr „erfolgreichen“ Plattformen Trade Capital und Fibonetix. Das Betrugsnetzwerk agierte hierfür länderübergreifend und unterhielt drei Callcenter, und zwar in der Ukraine (Kiew), in Bulgarien (Sofia) und in Serbien (Belgrad). Aus Verschleierungsgründen kam es in Bulgarien und Serbien mehrfach zu Umfirmierungen und Standortwechseln. Die Gruppierung zielte nicht nur auf Investoren aus dem deutschsprachigen Raum ab, sondern auch z. B. auf Interessenten aus englischsprachigen Ländern.
Ausgehend von den angezeigten Fällen in Deutschland wird dem Hauptangeklagten vorgeworfen, für einen gemeinsam mit seinen Mittätern bei 399 identifizierten Personen verursachten Gesamtschaden in Höhe von knapp 10 Millionen EUR (brutto) verantwortlich zu sein. Eine Reihe von Geschädigten wurde um sechsstellige Beträge betrogen; der höchste Einzelschaden eines Müncheners liegt bei 584.000 EUR. Das Dunkelfeld ist allerdings erheblich. Ausgehend von gesicherten Buchhaltungsunterlagen ist von einem tatsächlichen Schaden von jedenfalls 27 Millionen EUR (brutto) auszugehen. Allein im umsatzstärksten Monat (Juli 2019) wurden mehr als 2,6 Millionen EUR eingespielt.
In dem Verfahrenskomplex liegen bereits zahlreiche Verurteilungen vor. Die drei in der Ukraine verfolgten Mittäter wurden durch das Amtsgericht Kiew jeweils zu Freiheitsstrafen von 5 Jahren verurteilt. In Bayern wurden in den vergangenen Jahren bereits neben einem Deutschen und einem Serben sieben bulgarische Staatsangehörige, die in dem Callcenter der Gruppierung in Bulgarien als sog. Retention Agents betrügerisch an vorderster Front agiert hatten, nach Abgabe weitreichender Geständnisse zu Freiheitsstrafen von bis zu 4 Jahren verurteilt.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hatte die Anklage zunächst bereits im Mai 2024 zum Landgericht München erhoben. Nachdem im Oktober 2024 am Landgericht Bamberg eine für solche Fälle nunmehr ausschließlich zuständige Cyber-Wirtschaftsstrafkammer eingerichtet worden war, wurde die Anklage im November 2024 nochmals erhoben. Sie wurde unverändert zur Hauptverhandlung, die in Kürze beginnen wird, zugelassen.
Parallel wird in einem gesonderten Verfahren der Prozess gegen zwei weitere angeklagte Call-center-Agenten aus Bulgarien starten. Für gewerbs- und bandenmäßigen Betrug sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Seit dem 1. Januar 2015 besteht