Mit seinen Worten zu der gescheiterten Wahl dreier neuer Richter für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, erntet Bambergs Erzbischof Herwig Gössl jetzt Kritik von der SPD-Spitze. Aus Sicht der von der SPD unterstützten Juristin Frauke Brosius-Gersdorf gibt es gute Gründe dafür, dass die volle Garantie der Menschenwürde erst ab der Geburt gilt. Wäre sie gewählt worden, wäre das ein „innenpolitischer Skandal“, sagte Erzbischof Gössl in seiner Predigt gestern zum Heinrichsfest.
SPD-Fraktionschef Miersch hat die Aussagen zurückgewiesen. Kirche dürfe politisch sein, sich aber an „dieser Hetze“ zu beteiligen, sei „unchristlich“, so Miersch. Heute hat sich das Erzbistum Bamberg dann nochmals zu Wort gemeldet. Der Schutz des ungeborenen Lebens sei für den Erzbischof ein zentrales Thema. Dennoch rufe er zum Dialog und zur inhaltlichen Auseinandersetzung auf. Er bedauere, wenn seine Aussagen verkürzt wiedergegeben und missverstanden und damit Personen oder das Ansehen des Verfassungsgerichts beschädigt werden.
Auch die Bamberger SPD hatte sich gestern in einer Stellungnahme kritisch geäußert: die Aufgabe der katholischen Kirche müsse es sein zusammenzuführen, statt zu spalten.
Hier eine aktuelle Stellungnahme des Erzbistums Bamberg:
Der Erzbischof sieht es als seine Aufgabe und als Aufgabe der Kirche an, in gesellschaftlichen und politischen Themen aus christlicher Sicht Stellung zu beziehen. Dies gilt insbesondere, wenn ethische und moralische Fragen berührt sind. Der Schutz des ungeborenen Lebens ist für den Erzbischof ein zentrales Thema. Dabei geht es dem Erzbischof nicht um Personen, sondern um Sachfragen.
Dazu stellt Erzbischof Gössl fest:
Wenn ein nach Entwicklungsstufe und Lebensfähigkeit des Menschen abgestuftes Lebensschutzkonzept vertreten und damit das Lebensrecht ungeborener Kinder infrage gestellt wird, bedeutet dies einen verfassungsrechtlichen Paradigmenwechsel.
Gössl wies in seiner Predigt darauf hin, dass ein solcher Paradigmenwechsel auch Auswirkungen auf die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens in anderen Lebenssituationen hätte.
Das Lebensrecht und die Menschenwürde zu schützen, sieht Gössl als wichtige Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.
Der von Erzbischof Gössl genannte „innenpolitische Skandal“ ist bereits durch die kontroverse öffentliche Debatte und die Ereignisse im Bundestag entstanden.
Dazu hat Gössl aus kirchlicher Sicht Stellung bezogen. Er ruft zum Dialog und zur inhaltlichen Auseinandersetzung auf.
Er bedauert, wenn seine Aussagen verkürzt wiedergegeben und missverstanden und damit Personen oder das Ansehen des Verfassungsgerichts beschädigt werden.