Kostenlos parken mit dem Elektroauto – was gilt?

01. April 2025 , 08:00 Uhr

Wer mit einem Elektroauto in Bayern unterwegs ist, darf ab heute  kostenlos parken. Diese neue Verordnung gilt auf öffentlichen Parkplätzen – und zwar für drei Stunden. Auch der Bamberger Stadtrat hatte in seiner jüngsten Sitzung dem Beschluss des Mobilitätssenates zugestimmt. Ein paar Dinge gibt es aber zu beachten.

Kostenlos parken dürfen die Autos, die ein offizielles E-Kennzeichen haben. Und die drei Stunden gelten natürlich auch nur dort, wo das Parken unbegrenzt erlaubt ist. Wenn die Parkdauer kürzer erlaubt ist, also beispielsweise nur eine halbe Stunde, dann darf auch nur diese halbe Stunde kostenfrei geparkt werden. Wichtig dabei ist eine gültig eingestellte Parkscheibe. Ausnahmen, bei denen die neue Verordnung gar nicht gilt, gibt es auch. Tiefgaragen und Parkhäuser, also dort, wo es Schranken bei Ein- und Ausfahrt gibt, sind ausgenommen. Dort müssen sich auch E-Autos an die Gebührenvorgaben halten.

Das Ziel der neuen Regelung ist, die Elektromobilität zu fördern und neue Anreize zu setzen, auf ein E-Auto umzusteigen. Die Verordnung ist bayernweit einheitlich geregelt.

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