Im Kommunbräu-Krieg in Kulmbach feiert die Genossenschaft einen Etappensieg. Der Richter der Zivilkammer am Landgericht Bayreuth hat mit dem Entscheid, dass die Genossen den Schlüssel zum Lokal nicht an die Pächterin zurückgeben müssen, einen vorläufigen geregelten Zustand geschaffen, wie er sagte.
Für Braumeister und Vorstandsmitglied Alexander Matthes, ist das die Rechtssicherheit, die man sich gewünscht hat:
Seit Mittwoch wissen wir, dass wir es tun können. Rechtssicher. Jetzt laufen die ganzen anderen Arbeiten an. Der neue Wirt muss Verträge machen mit Lieferanten, Personal akquirieren und und und. Das ist natürlich sportlich. Aber man muss doch das Ziel haben, und wenn ich ein Fass Bier auf den Tresen stell und einen Hahn rein schlag, hier muss es ein Bier geben in dem Jahr.
Für einen Vollbetrieb als Speiselokal brauche es mehr Zeit, so Matthes weiter Die Technik müsse hochgefahren, der neuen Pächter müsse sich mit Lieferanten abstimmen und Personal akquirieren.
Daneben muss die nächste Instanz, das Oberlandesgericht in Bamberg zu einem Widerspruch zum Schlüssel-Urteil entscheiden. Außerdem muss im Hauptverfahren noch geklärt werden, ob die Kündigung der Wirtin durch die Genossenschaft im April rechtens war. Wann dieser Gerichtstermin stattfinden wird, ist noch nicht klar.