Kommunal- und Europawahl: Wahlbenachrichtigungen in Plauen unterwegs

06. Mai 2024 , 11:30 Uhr

Ganz schön viel Papierkram haben die Plauener am 9. Juni vor sich… denn da ist ja für uns alle Europawahl. Die Wahlberechtigten in Plauen dürfen außerdem einen neuen Stadtrat wählen, darüber hinaus steht die Wahl neuer Kreisräte im Vogtland und neuer Ortschaftsräte an.
Egal, ob ihr per Brief oder im Wahllokal wählt: Ihr braucht euren Wahlbenachrichtigungsbrief. Und der sollte ab heute auf dem Weg zu euch sein. Bis 19. Mai sollte der Brief spätestens bei euch liegen, heißt es von der Stadt Plauen. Bei der Europawahl dürft ihr ja schon ab 16 Jahren mitmachen.

Dieser Wahlbenachrichtigungsbrief enthält viele wichtige Informationen, wie z.B.:

•       die Wählerverzeichnisnummer
•       für welche Wahl man wahlberechtigt ist
•       in welchem Wahlraum man am Wahlsonntag wählen gehen kann
•       ob dieser Wahlraum barrierefrei ist
•       wo gegebenenfalls Informationen über einen anderen barrierefreien Wahlraum erhältlich sind
Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ist der Wahlscheinantrag aufgedruckt, mit dem man seine Briefwahlunterlagen beantragen kann. Der Wahlbenachrichtigungsbrief muss unbedingt aufbewahrt werden – er wird am Wahlsonntag im Wahlraum benötigt.

Infos zur Wahl:

Wer wird gewählt?
•       das Europäische Parlament
•       die Stadträte der Stadt Plauen,
•       die Kreisräte des Vogtlandkreises und
•       die Ortschaftsräte in den Ortschaften Großfriesen, Jößnitz, Kauschwitz, Neundorf, Oberlosa und Straßberg

Wer darf wählen? Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen
ist.

Wahlberechtigt für die Europawahl sind:
•       Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
o       die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
o       seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
gemeldet sind oder sich gewöhnlich aufhalten
•       Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben
o       die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben

Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen (Stadtrat,
Kreistag, Ortschaftsrat) sind:
•       Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
o       die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
o       seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in der Stadt Plauen (Stadtratswahl), im Vogtlandkreis (Kreistagswahl) oder in der jeweiligen Ortschaft (Ortschaftsratswahlen) gemeldet sind
•       EU-Bürger,
o       die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
o       seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in der Stadt Plauen (Stadtratswahl), im Vogtlandkreis (Kreistagswahl) oder in der jeweiligen Ortschaft (Ortschaftsratswahlen) gemeldet sind

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