Im Februar vergangenes Jahr haben Naturschützer beim Widerstand gegen die geplanten Frankenwaldbrücken ernst gemacht: Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof haben sie eine sogenannte Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan eingereicht. Im Mai dieses Jahr gabs schließlich noch einen Eilantrag beim Gericht, um einen eventuellen Baustart vor einer Gerichtsentscheidung zu verhindern.
Jetzt gab’s Neuigkeiten aus München: So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Eilantrag stattgegeben. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan zu den Frankenwaldbrücken übers Höllental ist damit außer Vollzug gesetzt, so lange keine Entscheidung im Normenkontrollverfahren getroffen ist. Das schreibt Wolfgang Degelmann vom Hofer Bund Naturschutz und kündigt ein Pressegespräch am Donnerstag an. Direkt im Höllental soll es darum gehen, welche Konsequenzen das für die weiteren Planungen um das millionenschwere Tourismusprojekt im Hofer Land hat.