Der Fischotter darf in Oberfranken weiterhin nicht im so genannten vereinfachten Verfahren getötet werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gestern in einem Eilverfahren nach einer Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe beschlossen.
Hintergrund: die Regierung von Oberfranken hatte im Februar festgelegt, in welchen Regionen Fischotter auf Antrag getötet werden dürfen – etwa, um Schäden in der Fischwirtschaft zu verhindern.
Die Bezirksregierung hatte in den Landkreisen Bayreuth, Hof und Wunsiedel Gebiete festgelegt, in denen bis zu zehn Fischotter pro Jahr entnommen werden dürfen.
Viele Teichwirte in Oberfranken beklagen massive Schäden durch den Fischotter, der sich in den letzten Jahren massiv verbreitet hat. Dass komplette Fischteiche leergefressen werden, ist keine Seltenheit mehr.