Katzenschutzverordnung für den Landkreis Hildburghausen

02. Juli 2025 , 13:20 Uhr

Für den Landkreis Hildburghausen gilt ab sofort (ab 1.7.25) eine Katzenschutzverordnung. Das bedeutet, dass Katzen kastriert, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei einer Haustier-Datenbank registriert sein müssen. Ausnahmen gelten für Katzen, die ausschließlich im Haus gehalten werden und keinen Freilauf haben. Mit der Verordnung will der Landkreis die unkontrollierte Vermehrung von Katzen und damit auch Tierleid verhindern. Indem die Zahl der Streuner begrenzt wird, soll außerdem die heimische Tierwelt besser geschützt werden.

Das könnte Dich auch interessieren

03.07.2025 Neues Sportfeld für Plankenfels: Freistaat gibt 20.000 Euro dazu In Plankenfels entsteht bald ein neues Multifunktionssportfeld. Der Freistaat Bayern gibt 20.000 Euro dazu. Darüber hat uns der Bayreuther CSU-Landtagsabgeordnete Franc Dierl informiert. Förderzusage habe er persönlich an Bürgermeister Harald Wich überbracht. Das neue Feld soll frei zugänglich sein und viele Sportarten ermöglichen – von Fußball über Basketball bis Gymnastik und Tennis. Die Fläche liegt neben 03.07.2025 Nach dem Großbrand in Ebersdorf bei Coburg: Ermittlungen stehen am Anfang Nach dem verheerenden Großbrand in Eberndorf bei Coburg in der Nacht zum Mittwoch stehen die Ermittlungen zu Ursache, Auswirkungen und vor allem zu der Leiche, die die Feuerwehr bei Aufräumarbeiten gefunden hat, am Anfang. Laut Polizei Oberfranken ist die Identität des Todesopfers noch nicht zweifelsfrei geklärt. Bisher wird vermutet, dass es sich um den 59-jährigen 03.07.2025 Polizisten retten zwei Kinder aus aufgeheiztem Auto Einen Rettungseinsatz bei sengender Hitze hatte die Polizei am Mittwochnachmittag (2.7.) in Bayreuth. Die Beamten haben zwei Kinder aus einem Auto befreien müssen. Es ist heiß auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Nürnberger Straße. Auch im Schatten. Eine Frau, die gerade einkaufen war, will ihre beiden Kinder – zweieinhalb Jahre und knapp drei Wochen 03.07.2025 Bessere Rahmenbedingungen für den Feuerwehrdienst Feuerwehrleute dürfen länger im aktiven Dienst bleiben. Der Bayerische Landtag hat einstimmig die Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen. Ab 16. Juli gelten optimierte Rahmenbedingungen für den Feuerwehrdienst– und damit auch eine neue Altersgrenze. Bisher durften Feuerwehrmänner und -frauen nur bis 65 aktiv Dienst leisten. Nun ist das zwei Jahre länger möglich. Weitere Änderungen betreffen zum