Für den Landkreis Hildburghausen gilt ab sofort (ab 1.7.25) eine Katzenschutzverordnung. Das bedeutet, dass Katzen kastriert, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei einer Haustier-Datenbank registriert sein müssen. Ausnahmen gelten für Katzen, die ausschließlich im Haus gehalten werden und keinen Freilauf haben. Mit der Verordnung will der Landkreis die unkontrollierte Vermehrung von Katzen und damit auch Tierleid verhindern. Indem die Zahl der Streuner begrenzt wird, soll außerdem die heimische Tierwelt besser geschützt werden.