Das Amtsgericht Kulmbach hatte einen Mann wegen Volksverhetzung verurteilt. Er hat für eine rechts-christliche Organisation eine angeblich queer-feindliche Karikatur bei Facebook veröffentlicht. Das Landgericht Bayreuth hat das Urteil jetzt aber aufgehoben. Warum jetzt die Kehrtwende?
Die von dem Mann veröffentlichte Karikatur zeigt die klassische Szene des Trojanischen Pferdes. In dessen Körper drei griechisch anmutende Krieger. Das Pferd wird von drei modern gekleideten Personen freudig entgegengenommen. Kritisch aber sind die drei Textfelder in der Abbildung. Die Überschrift lautet „LGBT/Gender Ideology“, die drei Empfänger sind als „Society“, also Gesellschaft, gekennzeichnet. Unter den drei Kriegern steht das Wort „Pedophilia“, Pädophilie. Für das Amtsgericht Kulmbach ganz klar Volksverhetzung. Da will jemand gegen queere Menschen hetzen. Das Landgericht sieht das in zweiter Instanz aber anders. Die Karikatur stachele nicht zu Hass an. Vielmehr sei ihre Botschaft so absurd, dass sie leicht zu durchschauen sei. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt auch noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Landgerichts Rechtsmittel einzulegen.