Viele Jugendliche bewerben sich zur Zeit für Ferienjobs in den Sommerferien. Der DGB Oberfranken erinnert deshalb an ein paar wichtige Regeln für Arbeitgeber und Eltern. Der erste Kontakt mit dem Arbeitsmarkt sollte fair, im Rahmen der Gesetze und unter dem Schutz der Gesundheit laufen, heißt es in einer Mitteilung. Grundsätzlich sollte es für jeden Job einen schriftlichen Vertrag geben. Jugendliche unter 18 dürfen keine schweren körperlichen oder gefährlichen Tätigkeiten ausüben. Außerdem gelten gesetzliche Grenzen bei den Arbeitszeiten. Volljährige Jobber hätten außerdem einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, für Minderjährige sollten gute Tarifregelungen gelten.
red