Im Amt bestätigt: wegen sexueller Belästigung verurteilter Feuerwehrkommandant wiedergewählt

17. September 2025 , 13:06 Uhr

Wenn die Feuerwehr im Ort einen neuen Kommandanten wählt, dann muss der von der Gemeinde bestätigt werden. Das sagt das Bayerische Feuerwehrgesetz. Ein ziemlich unspektakulärer Vorgang. In einer Gemeinde im Landkreis Kulmbach ist das aber diesmal ein heikler Fall.

Die Feuerwehr hat laut Frankenpost gerade ihren amtierenden Kommandanten bestätigt,  allerdings ist der wegen sexueller Belästigung einer 14-Jährigen dieses Jahr rechtskräftig verurteilt worden. Der Gemeinderat muss nun die Wahl bestätigen, oder nicht.

Im Juli hatten sich Kreisbrandinspektionen, das Landratsamt, sowie die Bürgermeister des Landkreises Kulmbach als Vertreter der örtlichen Wehren von dem Vorfall distanziert, bei dem der Mann das Mädchen begrapscht haben soll. Solche Verfehlungen spiegelten nicht die Grundwerte der Feuerwehr wieder und würden in keiner Weise toleriert, hieß es da.

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